AGB - Neon Umzüge 
Hakenfelder Str. 9, 13587 Berlininfo@neon-umzuege.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Neon Umzüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Neon Umzüge

Auch wenn Umzüge im Normalfall problemlos durchgeführt werden, ist es sinnvoll, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. Sie regeln die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und schaffen eine klare Grundlage für Planung, Durchführung, Zahlung, Haftung und Zusatzleistungen.

Stand: Juli 2026

Anbieter

Neon Umzüge
Inhaber: Hüseyin Aslan
Hakenfelder Str. 9
13587 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 300 00 00
E-Mail: info@neon-umzuege.de

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Neon Umzüge, insbesondere für Umzüge, Möbeltransporte, Packleistungen, Möbelmontage, Demontage, Halteverbotszonen, Entsorgungsleistungen und sonstige vereinbarte Zusatzleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Neon Umzüge ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsschluss und Angebot

Angebote von Neon Umzüge erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Angaben, insbesondere zu Startadresse, Zieladresse, Umzugsdatum, Umzugsvolumen, Etagen, Aufzug, Laufwegen, Kartons, Möbelmenge und gewünschten Zusatzleistungen.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot annimmt und Neon Umzüge den Auftrag bestätigt. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können zu Mehrkosten führen.

§ 3 Beauftragung weiterer Frachtführer

Neon Umzüge ist berechtigt, zur Durchführung des Umzuges oder einzelner Teilleistungen weitere geeignete Frachtführer, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.

§ 4 Leistungsumfang

Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

Zusätzliche Leistungen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren oder vom Auftraggeber nachträglich gewünscht werden, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Tragewege, weitere Etagen, weitere Be- oder Entladeorte, zusätzliche Möbelmontage, mehr Kartons, Wartezeiten, Entsorgung oder Änderungen der Umzugsmenge.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Umzugs erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Adressen, Etagen, Aufzug, Parkmöglichkeiten, Halteverbotszonen, Laufwegen, Möbelmenge, besonders schweren oder empfindlichen Gegenständen sowie etwaigen Zugangsbeschränkungen.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Transportwege frei zugänglich sind und der Umzug zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann.

§ 6 Zusätzliche Be- und Entladeorte

Sofern nicht anders vereinbart, umfasst ein Angebot jeweils einen Be- und einen Entladeort. Jeder weitere Be- oder Entladeort ist vorab mitzuteilen und kann gesondert berechnet werden.

§ 7 Packleistungen und Umzugskartons

Packleistungen, Verpackungsmaterial und Umzugskartons sind nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Umzugskartons können nach Vereinbarung verkauft oder zur Verfügung gestellt werden.

Zerbrechliche oder besonders empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber deutlich zu kennzeichnen. Soweit der Auftraggeber selbst verpackt, ist er für eine transportsichere Verpackung verantwortlich.

§ 8 Sicherung besonders empfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche, elektronische oder besonders empfindliche Teile an Geräten und Gegenständen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Dies betrifft insbesondere Waschmaschinen, Fernsehgeräte, HiFi-Geräte, Computer, EDV-Anlagen, Lampen, Glasflächen, Kunstgegenstände und sonstige empfindliche Gegenstände.

Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist Neon Umzüge nicht verpflichtet, sofern keine besondere Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 9 Elektro-, Gas-, Dübel- und Installationsarbeiten

Mitarbeiter von Neon Umzüge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübel- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Solche Arbeiten sind durch geeignete Fachbetriebe oder fachkundige Personen auszuführen.

§ 10 Halteverbotszone und Parkmöglichkeiten

Wird eine Halteverbotszone oder eine besondere Ladezone benötigt, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Die Organisation einer Halteverbotszone ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Können Fahrzeuge wegen fehlender Haltemöglichkeiten, Baustellen, Sperrungen oder sonstiger Umstände nicht wie geplant be- oder entladen werden, können zusätzliche Kosten entstehen.

§ 11 Kündigung und Stornierung

Eine Kündigung oder Stornierung des Auftrags soll in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail. Bei einer Stornierung ohne wichtigen Grund kann Neon Umzüge eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Aufwendungen, reservierte Kapazitäten und entgangene Planungsmöglichkeiten verlangen.

Erfolgt die Stornierung kurzfristig, insbesondere innerhalb von fünf Werktagen vor dem vereinbarten Umzugstermin, können erhöhte Ausfallkosten entstehen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Fälligkeit und Zahlung

Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Abschluss der Leistung beziehungsweise nach Entladung des Umzugsguts fällig. Es können gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.

Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Euro. Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, ist Neon Umzüge berechtigt, gesetzliche Rechte geltend zu machen. Bei Transportleistungen können gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bestehen.

§ 13 Trinkgelder

Trinkgelder sind freiwillige Leistungen des Auftraggebers an Mitarbeiter und werden nicht mit der Rechnung von Neon Umzüge verrechnet.

§ 14 Erstattung durch Arbeitgeber, Jobcenter oder Behörden

Soweit der Auftraggeber gegenüber einem Arbeitgeber, Jobcenter, Sozialamt oder einer sonstigen Stelle einen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten hat, bleibt der Auftraggeber dennoch Vertragspartner von Neon Umzüge, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Kostenübernahmen, Gutscheine oder schriftliche Bestätigungen der jeweiligen Stelle sind rechtzeitig vor dem Umzug vorzulegen. Ohne verbindliche Kostenübernahme bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.

§ 15 Nachprüfung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abholung des Umzugsguts zu prüfen, dass keine Gegenstände irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen werden. Nach Beendigung des Umzugs soll der Auftraggeber die Vollständigkeit prüfen und erkennbare Beanstandungen unverzüglich mitteilen.

§ 16 Haftung

Für die Haftung von Neon Umzüge gelten die gesetzlichen Vorschriften für Umzugsverträge und Frachtverträge, insbesondere die Regelungen des Handelsgesetzbuches über die Beförderung von Umzugsgut.

Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich auf 620,00 Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.

Eine weitergehende Haftung oder zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch des Auftraggebers gesondert vereinbart werden.

§ 17 Haftungsausschlüsse und Mitwirkungspflichten

Eine Haftung kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wenn der Schaden durch Umstände verursacht wurde, die Neon Umzüge auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte, oder wenn ein Verhalten des Auftraggebers, eine unzureichende Verpackung, eine fehlende Kennzeichnung oder ein besonderer Mangel des Gutes zum Schaden beigetragen hat.

Bilder, Bilderrahmen, Glas, Spiegel, empfindliche Elektronik, Pflanzen, Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld, Urkunden und besonders empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber gesondert mitzuteilen und transportsicher vorzubereiten.

§ 18 Schadensanzeige

Um den Verlust von Ersatzansprüchen zu vermeiden, ist das Umzugsgut bei Ablieferung auf erkennbare Schäden oder Verluste zu prüfen. Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.

Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Die Anzeige sollte möglichst in Textform erfolgen und den Schaden konkret beschreiben.

§ 19 Missverständnisse und Weisungen

Weisungen und Änderungen des Auftrags sollen in Textform erfolgen. Die Gefahr von Missverständnissen bei mündlichen oder unklaren Weisungen trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht von einer zur Annahme berechtigten Person von Neon Umzüge bestätigt wurden.

§ 20 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Neon Umzüge ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen zulässig.

§ 21 Abtretung

Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung von Neon Umzüge, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 22 Verbraucherstreitbeilegung

Neon Umzüge ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 23 Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Neon Umzüge Gerichtsstand.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 24 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

§ 25 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.



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